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Krankschreibung online – was ist erlaubt?

Aktualisiert: 01. Juni 2025
Kurz-Antwort

Seit 2024 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft erlaubt – für bis zu 5 Kalendertage bei leichten Erkrankungen (Erkältung, Magen-Darm) und nur bei bekannten Patient:innen der eigenen Praxis. Video-Sprechstunden ermöglichen ebenfalls Krankschreibungen. Rein privatwirtschaftliche „Krankschreibung per WhatsApp"-Anbieter sind rechtlich umstritten und werden von Arbeitgebern zunehmend abgelehnt.

Die telefonische und digitale Krankschreibung hat sich seit der Corona-Pandemie stark verändert. Was rechtlich sicher ist, was Arbeitgeber akzeptieren müssen, und wo die Grenzen liegen – dieser Ratgeber gibt einen Überblick.

Telefonische Krankschreibung

Seit 7. Dezember 2023 dauerhaft möglich, bis zu 5 Kalendertagen. Voraussetzungen: bekannte Patient:in in der Praxis (schon einmal dort vorgestellt), leichte Erkrankung ohne schwere Symptome, keine Video-Übertragung notwendig. Verlängerung ausschließlich per persönlichem Termin. Die telefonische AU wird von allen gesetzlichen und privaten Kassen anerkannt.

Videosprechstunde

Krankschreibung per Video-Sprechstunde ist bis zu 7 Tage möglich, auch für unbekannte Patient:innen. Anbieter: TeleClinic, Doctolib, Zava, sowie viele niedergelassene Arztpraxen mit eigener Videosprechstunde. Die AU wird digital direkt an die Krankenkasse und den Arbeitgeber übermittelt (eAU).

Kritische Angebote: „AU per WhatsApp"

Anbieter wie „AU-Schein.de", „einfach-krankschreiben.de" u. ä. bieten AU-Bescheinigungen ohne persönlichen Kontakt gegen Gebühr. Rechtlich ist die Anerkennung umstritten: Arbeitgeber dürfen die AU-Bescheinigung bei Zweifeln prüfen lassen (medizinischer Dienst der Krankenkassen) und im Ausnahmefall ablehnen. Zudem ist die Kostenerstattung durch Kassen meist NICHT gegeben. Für rechtssichere AU-Bescheinigungen empfehlen sich der eigene Hausarzt (telefonisch) oder etablierte Video-Sprechstunden.

eAU – elektronische Arbeitsunfähigkeit

Seit 2023 sind Ihre Ärzte verpflichtet, AU-Bescheinigungen elektronisch an Ihre Krankenkasse zu übermitteln (eAU). Der Arbeitgeber ruft die Daten automatisch bei der Kasse ab – Sie müssen keinen Schein mehr weiterleiten (außer bei Privatversicherten). Wichtig: Sie erhalten dennoch ein Papierexemplar für Ihre Unterlagen.

Häufige Fragen

Kann mein Arbeitgeber die telefonische AU ablehnen?

Nein, sofern sie regulär vom Arzt ausgestellt ist. Bei Zweifel kann der Arbeitgeber jedoch eine Nachprüfung durch den medizinischen Dienst der Kasse verlangen. Bei formell korrekten AU-Bescheinigungen gilt der volle Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Wie lange kann ich mich am Stück krankschreiben lassen?

Grundsätzlich unbegrenzt (medizinisch gerechtfertigt). Nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen (Krankengeld) statt der Arbeitgeber. Bei sehr langen AU-Zeiten (mehrere Monate) ist eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst üblich.

Bekomme ich am ersten Tag eine AU?

Grundsätzlich ja, ab dem ersten Krankheitstag ist die AU möglich. Viele Arbeitgeber verlangen jedoch die AU-Bescheinigung erst ab dem 4. Krankheitstag (Tarif- oder Arbeitsvertrag prüfen). Bei bestimmten Berufen (Öffentlicher Dienst, Schichtdienste) kann der erste Tag vorgeschrieben sein.

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Redaktioneller Hinweis

Dieser Ratgeber-Text ist redaktionell erstellt und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei individuellen medizinischen Fragen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Details zu Datenquellen und Prüfprozessen finden Sie in unseren Redaktionellen Standards.