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Zweitmeinung einholen – wann und wie

Aktualisiert: 01. Juni 2025
Kurz-Antwort

Eine ärztliche Zweitmeinung ist Ihr gesetzlich verankertes Recht – besonders vor planbaren Eingriffen. Für bestimmte Operationen (Mandelentfernung, Gebärmutterentfernung, Schulter-OP, Wirbelsäulen-OP, Knie-Endoprothese, Herzkatheter u. a.) haben Sie sogar einen expliziten Anspruch auf Zweitmeinung, den die Kasse voll bezahlt.

Vor einer geplanten Operation oder einer belastenden Behandlung eine unabhängige zweite ärztliche Meinung einzuholen, ist medizinisch sinnvoll – und in vielen Fällen sogar ein gesetzlicher Anspruch. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Zweitmeinung berechtigt ist, wer sie bezahlt und wie Sie einen kompetenten Zweitmeinungsarzt finden.

Wann ist eine Zweitmeinung sinnvoll?

Immer bei planbaren, nicht dringlichen Eingriffen (elektiv), wenn die Diagnose unklar ist, wenn mehrere Behandlungsoptionen bestehen, oder wenn das Bauchgefühl „da passt etwas nicht" mitspricht. Ein empathischer Erstarzt sollte eine Zweitmeinung immer unterstützen; wer sie ablehnt, wirft Fragen auf.

Gesetzliches Zweitmeinungsverfahren

Für bestimmte Eingriffe hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein strukturiertes Zweitmeinungsverfahren eingeführt. Betroffen sind u. a.: • Mandelentfernung (Tonsillektomie / Adenotomie bei Kindern) • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie) • Schulter-Arthroskopie • Wirbelsäulen-OP bei Bandscheibenvorfall • Knie-Endoprothese • Katheterablation bei Vorhofflimmern Der erstuntersuchende Arzt MUSS Sie mindestens 10 Kalendertage vor dem Eingriff auf diesen Anspruch hinweisen. Kosten übernimmt die Kasse.

Wie finde ich einen Zweitmeinungsarzt?

Über die Terminservicestelle 116 117, die auch Zweitmeinungs-Termine vermittelt. Portale wie das Zweitmeinungsportal des Bundesverbands der Deutschen Chirurgen listen qualifizierte Ärzte. Wichtig: der Zweitmeinungsarzt sollte NICHT in derselben Praxis oder Klinik wie der Erstarzt tätig sein und sollte den Eingriff selbst regelmäßig durchführen.

Unterlagen mitnehmen

Zur Zweitmeinung mitbringen: alle Vorbefunde (Bildgebung als CD, Arztberichte, Laborwerte), Medikamenten-Liste, Krankenhauspass. Ihre Ärzte sind verpflichtet, Ihnen Kopien Ihrer Unterlagen kostenfrei zu überlassen (§ 630g BGB).

Häufige Fragen

Für welche Eingriffe habe ich Anspruch auf Zweitmeinung?

Für Mandelentfernung, Gebärmutterentfernung, Schulter-Arthroskopie, Wirbelsäulen-OP, Knie-Endoprothese, Herzkatheter-Ablation u. a. Der behandelnde Arzt muss Sie mindestens 10 Tage vorher auf Ihren Anspruch hinweisen.

Muss ich für die Zweitmeinung zahlen?

Beim gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren nicht. In allen anderen Fällen können Sie mit Ihrem Krankenkassen-Kundenservice sprechen – viele Kassen übernehmen die Kosten auf Kulanz, wenn medizinisch sinnvoll.

Erfährt der Erstarzt von meiner Zweitmeinung?

Nein, nicht automatisch. Nur wenn Sie es wünschen und schriftlich erlauben, wird der Bericht des Zweitmeinungsarztes an Ihren Erstarzt gesendet. Ihre Ärzte unterliegen der Schweigepflicht.

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Redaktioneller Hinweis

Dieser Ratgeber-Text ist redaktionell erstellt und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei individuellen medizinischen Fragen wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Details zu Datenquellen und Prüfprozessen finden Sie in unseren Redaktionellen Standards.